Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet. Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer.
Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen. Hiervon ausgenommen sind die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen. Mit der Reform ist davon auszugehen, dass die bisher im Ausland getätigte Ausgabe von Obligationen künftig vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen wird. Dadurch kann der Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen setzt zudem einen Anreiz, auch konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz durchzuführen. Insgesamt stärkt die Reform den Fremdkapitalmarkt und wird mittel- und langfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse in der Schweiz auslösen. Zudem hebt der Bundesrat die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf. Damit wird es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.
Das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer soll ausgedehnt werden. Es kann neu ab einer Beteiligung von 10 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch das Bewilligungsverfahren wird administrativ vereinfacht.
Quelle: Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern