Der Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die neue Finanzordnung 2021 stellt sicher, dass die Mehrwertsteuer (MWST) und die direkte Bundessteuer (DBST) weitere 15 Jahre lang erhoben werden dürfen. Die MWST und die DBST machen zusammen über 60 Prozent der Bundeseinnahmen aus.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern