info@notterschnueriger.ch

Verrechnungssteuergesetz: Anpassung im Sinne der Steuerzahler

Steuerzahler können sich freuen: Der Missstand bei der Verrechnungssteuer wurde endlich korrigiert. Der Nationalrat hat heute die letzten Differenzen bereinigt und die Vorlage zum Verrechnungssteuergesetz, die aufgrund einer Motion von TREUHAND|SUISSE-Präsidentin Daniela Schneeberger zustande kam, angenommen. Somit kann das revidierte Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

In den letzten Jahren wurde die Verrechnungssteuer zu einer eigentlichen Strafsteuer, die Misstrauen gegenüber den Steuerzahlern gesät hat. Nationalrätin Daniela Schneeberger hat deshalb 2016 eine Motion eingereicht, um den Missstand zu beheben. Ihre Forderungen wurden aufgenommen und nun von beiden Räten gutgeheissen: Neu darf der Steuerzahler die Verrechnungssteuer auch nachträglich zurückfordern, sofern die Einkünfte oder Vermögen nicht vorsätzlich verschwiegen wurden. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, wenn darüber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Wer also aufgrund eines Fehlers die Frist zur Rückerstattung verpasst hat, kann nun aufatmen.

«Diese Verbesserung ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahlerinnen und -zahler in der Schweiz», freut sich Nationalrätin Daniela Schneeberger, Präsidentin des Branchenverbands TREUHAND|SUISSE. «Jeder kann mal vergessen, die Verrechnungssteuer zurückzufordern. Gerade bei KMU kommt es vor, dass ein «Fehler» in der Deklaration entsteht, weil die Steuerbehörde die Bewertung ihrer Unternehmenswerte erst im Nachhinein korrigiert hat». Wegen eines solchen Versäumnisses einen Drittel der Vermögenserträge zu verlieren, sei eine völlig unangemessene Strafe. «Die neue Bestimmung in der Gesetzesvorlage ist gerecht und entspricht dem gesunden Menschenverstand», sagt Daniela Schneeberger. Der Schritt ermutigt zu wieder mehr Augenmass bei der Gesetzesarbeit. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Regulierungen ehrliche Steuerzahler bevorzugen und nicht auf wenige Fehlbare zugespitzt werden. Das neue Verrechnungssteuergesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: TREUHAND|SUISSE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tabatha Paulino Pereira

Sachbearbeiterin Rechnungswesen und HR Assistentin
  • InterApp AG
  • Kanton Luzern Vollzugs- und Bewährungsdienst
  • P+P Gipsergeschäft GmbH
  • Finanz- und Lohnbuchhaltungen inkl. Nebenbücher
  • Mitarbeit bei Jahresabschlüssen, Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungsabrechnungen
  • Unterstützung Liegenschaftsverwaltung
  • Sachbearbeitung Rechnungswesen
  • Sachbearbeitung Personaladministration
  • Mutter von 2 Mädchen
  • Kinderschminken und Ballonkunst
  • Muttersein
  • Reise durch Brasilien

Alexandra Fidalgo

Fachfrau für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA Fachfrau für Personalvorsorge mit eidg. FA
  • Swiss Steel AG
  • Gemeinde Rothenburg
  • Inversa Consulting AG
  • Ecovis ws&p AG
  • Mandatsleiterin
  • Treuhand und Steuerberatung
  • Lohnbuchhaltung – Unterstützung im gesamten Personalbereich
  • Fachfrau Personalvorsorge mit eidg. FA
  • Fachfrau für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA
  • Mutter von zwei Kinder (Sohn, Tochter)
  • Reisen (Europa, Karibik), gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie, Essen (selbstgekocht oder bekocht), Musik hören (Konzerte, Playlist)

Andrea Winiger

Treuhänderin mit eidg. FA
  • Truvag Treuhand AG
  • Mandatsleiterin
  • Treuhand und Steuerberatung
  • Lohnbuchhaltung – Unterstützung im gesamten Personalbereich
  • Treuhänderin mit eidg. FA
  • Ausbildungen im Bereich der gewaltfreien und lösungsfokussierten Kommunikation
  • Laufend: Branchenspezifische Seminare (Treuhand Suisse, fisca, veb, u.a.)
  • Sport: Passionierte Wintersportlerin (Telemark, Skifahren, Langlauf, Schneeschuhlaufen), Wassersport (Wing-Foil, Windsurfen), Rennen und Wandern, Volleyball
  • Reisen: Schweiz, Europa, Indischer Ozean (Seychellen, La Réunion, Mauritius), Makaronesien (Kanaren, Kapverden, Azoren, Madeira), Asien (Thailand, Indonesien, Laos, Nepal), Hawaii, Australien
  • Lesen
  • Gesunde Work-Life-Balance ‘ausleben’

Angelika Notter

Inhaberin, dipl. Expertin in Rechnungslegung und Controlling
  • PricewaterhouseCoopers AG
  • Viollier AG
  • Softwareone AG
  • ATLAS Treuhand AG
  • Sparringpartner für Unternehmensthemen
  • Treuhand und Steuerberatung
  • Rechnungslegung
  • Zukunfts- und Nachfolgeberatung
  • Umstrukturierungen
  • Digitalisierung
  • Dipl. Expertin in Rechnungslegung und Controlling
  • Treuhänderin mit eidg. FA
  • Ausbildungen im Bereich der gewaltfreien und lösungsfokussierten Kommunikation
  • Laufend: Branchenspezifische Seminare (Treuhand Suisse, fisca, veb, u.a.)
  • Zugelassene Revisionsexpertin RAB
  • Familienmutter von drei Jungs
  • Lesen und Medien (Lieblingsthemen: Krimis und Romane) – Reisen (Schweiz, Europa, Süd- und Nordamerika), Sport mit der Familie (Wandern, Ski- und Velofahren, Schwimmen), Kochen und Natur
  • Arbeiten in Südamerika

Bruno Schnüriger

Inhaber, dipl. Wirtschaftsprüfer
  • styro AG
  • Swiss Steel AG
  • PricewaterhouseCoopers AG
  • ATLAS Treuhand AG
  • Sparringpartner für Unternehmensthemen
  • Treuhand und Steuerberatung
  • Rechnungslegung
  • Zukunfts- und Nachfolgeberatung
  • Umstrukturierungen
  • Digitalisierung
  • Dipl. Wirtschaftsprüfer
  • Fachmann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA
  • Ausbildungen im Bereich der systemischen Gesprächsführung
  • Mitglied ERFA-Gruppe für Nachfolgethemen
  • Zugelassener Revisionsexperte RAB
  • Familienvater von drei Jungs
  • Lesen und Medien (Lieblingsthemen: Persönlichkeitsentwicklung und Biografien) – Lieblingsautor: Vera F. Birkenbihl), Reisen (Schweiz, Europa, Indien, Kanada, Südamerika, Neuseeland), Sport (Rennen, Wandern, Ski und Mountainbike (ohne Strom), Natur und Kochen mit Feuer
  • Südamerika- und Portugalreise