Ehepartner dürfen für Ihren dementen Partner alltägliche Angelegenheiten erledigen, z.B. die Post öffnen, Rechnungen bezahlen und das Einkommen verwalten.
Aber man darf seinen beeinträchtigten Partner nicht einfach ins Heim bringen, sein Haus verkaufen, seine Börsengeschäfte tätigen oder Geschenke in seinem Namen ausrichten. Das ist nur möglich, wenn der Gatte dies zuvor in einem Vorsorgeauftrag so bestimmt hat oder wenn die Behörden, also die Kesb, dies erlauben.
Quelle: Beobachter, 3. Februar 2017