Ab 30. Juni 2020 können erste QR-Rechnungen statt der gewohnten Einzahlungsscheine bei Ihnen eintreffen. Alle Rechnungsempfänger in der Schweiz müssen ihre Soft- und Hardware daher rechtzeitig auf das Verarbeiten und Zahlen von QR-Rechnungen anpassen.
Die nächste Herausforderung in der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs steht an: die Ablösung der heutigen Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung. Diese kann ab 30. Juni 2020 von Rechnungsstellern an ihre Kunden verschickt werden. Unternehmen, die ihre Fakturierung und den Zahlungsverkehr über eine Buchhaltungssoftware abwickeln, sind jetzt gefordert. Es sind Anpassungen bei Lesegeräten und Scanningplattformen sowie bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware vorzunehmen, damit sie rechtzeitig in der Lage sind, eingehende QR-Rechnungen zu empfangen und zu bezahlen.
Alle Rechnungsempfänger müssen per 30. Juni 2020 in der Lage sein, QR-Rechnungen zu bezahlen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Elektronisch mit einer Business-Software-Lösung (ERP)
- Via Mobile Banking: Mobile-Banking-App auf dem Smartphone öffnen, QR-Code scannen und Zahlung auslösen.
- Via E-Banking: E-Banking-Applikation öffnen, QR-Code scannen und Zahlung auslösen.
- Per Post: Die QR-Rechnung funktioniert zudem wie ein Einzahlungsschein (Zahlteil und Empfangsschein), der am Postschalter einbezahlt oder per Zahlungsauftrag im Kuvert an die Bank versandt werden kann.
Quelle: Newsletter KMU-Portal 12/2019