Gemäss einer Studie beträgt in der Schweiz der Zeitaufwand zum Abrechnen der MWST acht Stunden pro Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Zeitaufwand 43 Stunden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) baut ihre digitalen Lösungen nun aus, um ihre Dienstleistungen noch weiter zu verbessern.
Die MWST-Abrechnung soll vollständig digitalisiert werden. Fast 60 Prozent aller Steuerpflichtigen nutzen bereits heute erfolgreich «ESTV SuisseTax» und rechnen die MWST online ab. Ab dem 1. Januar 2021 werden deshalb keine Papierabrechnungsformulare mehr verschickt.
Um den restlichen Steuerpflichtigen das Umsteigen auf die digitale Abrechnung zu erleichtern, bietet die ESTV ab dem 1. Januar 2021 zusätzlich eine vereinfachte Online-Abrechnung an. Statt der Papierabrechnung erhalten die Steuerpflichtigen künftig einen Abrechnungscode. Mit diesem können sie auf «MWST-Abrechnung easy» die Abrechnung einreichen, ohne einen Account, wie auf «ESTV SuisseTax», erstellen zu müssen.
Das Ausfüllen der Abrechnung in «MWST-Abrechnung easy» ist identisch mit dem Ausfüllen des Papierformulars. Zusätzlich wird die Steuer automatisch berechnet. Weiter können verschiedene Erinnerungsfunktionen eingerichtet werden. Treuhandfirmen können die Abrechnung entweder direkt elektronisch einreichen oder ausdrucken und durch ihre Kunden unterzeichnen lassen. Diese kann anschliessend per Post eingereicht werden. Neben «MWST-Abrechnung easy» steht die Online-Abrechnung weiterhin auch auf «ESTV SuisseTax» zur Verfügung, wo zusätzliche Funktionen zur Verfügung stehen: So können z.B. Fristen verlängert und nachträgliche Korrekturabrechnungen eingereicht werden. Treuhandfirmen profitieren davon, dass sie einen Überblick über alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden erhalten und bei Bedarf für einzelne oder für alle gleichzeitig eine Fristverlängerung einreichen können.
Trotz all dieser Neuerungen: Die ESTV ist sich bewusst, dass es auch künftig einzelne Steuerpflichtige geben wird, die keinen Internetzugang haben. In diesen Fällen ist es weiterhin möglich, eine Papierabrechnung bei der ESTV zu bestellen und diese wie bisher einzureichen.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV