Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten. Zudem möchte er in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten können. Der Bundesrat hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der elektronischen Steuererklärung auf die Unterschrift verzichtet werden kann. Dies sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene.
Im Bereich der indirekten Steuern auf eidgenössischer Ebene (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verpflichten können.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern