Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die angepasste Selbstregulierung des Bankensektors zu Hypothekarfinanzierungen als Mindeststandard. Die Änderungen verschärfen die Anforderungen an Belehnung sowie Amortisation bei Hypothekarkrediten für Renditeliegenschaften. Von den Anpassungen nicht betroffen sind die selbst genutzten Wohnliegenschaften.
Die FINMA anerkennt die im Bereich der Hypothekarfinanzierung von Renditeliegenschaften angepasste Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) als Mindeststandard. Diese Selbstregulierung sieht neu vor, dass bei Hypothekarfinanzierungen von Renditeobjekten vom Kreditnehmer mindestens ein Viertel des Belehnungswerts als Eigenmittel eingebracht werden muss statt nur die bisherigen zehn Prozent. Zudem muss die Hypothekarschuld neu innerhalb von maximal zehn (bisher fünfzehn) Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden. Die Regeln treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Quelle: Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern