Die beschlossene Änderung des MWSTG hat auch Anpassungen der MWSTV zur Folge, namentlich in den Bereichen Plattformbesteuerung, jährliche Abrechnung, Subventionen und Zusammenarbeit von Gemeinwesen. Zudem enthält sie von der Teilrevision unabhängige weitere Anpassungen, insbesondere betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, Gruppenbesteuerung und Ausweitung der Portalpflicht.