Steuerzahler können sich freuen: Der Missstand bei der Verrechnungssteuer wurde endlich korrigiert. Der Nationalrat hat heute die letzten Differenzen bereinigt und die Vorlage zum Verrechnungssteuergesetz, die aufgrund einer Motion von TREUHAND|SUISSE-Präsidentin Daniela Schneeberger zustande kam, angenommen. Somit kann das revidierte Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
In den letzten Jahren wurde die Verrechnungssteuer zu einer eigentlichen Strafsteuer, die Misstrauen gegenüber den Steuerzahlern gesät hat. Nationalrätin Daniela Schneeberger hat deshalb 2016 eine Motion eingereicht, um den Missstand zu beheben. Ihre Forderungen wurden aufgenommen und nun von beiden Räten gutgeheissen: Neu darf der Steuerzahler die Verrechnungssteuer auch nachträglich zurückfordern, sofern die Einkünfte oder Vermögen nicht vorsätzlich verschwiegen wurden. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, wenn darüber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Wer also aufgrund eines Fehlers die Frist zur Rückerstattung verpasst hat, kann nun aufatmen.
«Diese Verbesserung ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahlerinnen und -zahler in der Schweiz», freut sich Nationalrätin Daniela Schneeberger, Präsidentin des Branchenverbands TREUHAND|SUISSE. «Jeder kann mal vergessen, die Verrechnungssteuer zurückzufordern. Gerade bei KMU kommt es vor, dass ein «Fehler» in der Deklaration entsteht, weil die Steuerbehörde die Bewertung ihrer Unternehmenswerte erst im Nachhinein korrigiert hat». Wegen eines solchen Versäumnisses einen Drittel der Vermögenserträge zu verlieren, sei eine völlig unangemessene Strafe. «Die neue Bestimmung in der Gesetzesvorlage ist gerecht und entspricht dem gesunden Menschenverstand», sagt Daniela Schneeberger. Der Schritt ermutigt zu wieder mehr Augenmass bei der Gesetzesarbeit. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Regulierungen ehrliche Steuerzahler bevorzugen und nicht auf wenige Fehlbare zugespitzt werden. Das neue Verrechnungssteuergesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Quelle: TREUHAND|SUISSE